Mit Kurzarbeitergeld durch die Corona-Krise

Wie rechne ich Kurzarbeitergeld ab?

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Wirtschaft und Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Für viele Unternehmen ist die Kurzarbeit der einzige Weg, Jobs zu schützen und die Krise zu überstehen. Um Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen, wurde im Eilverfahren eine neue gesetzliche Grundlage für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen.

Die meisten Unternehmen müssen sich nun erstmalig mit dem Thema Kurzarbeit beschäftigen. Wie wird Kurzarbeitergeld beantragt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Oder wie wird es berechnet?

Häufige Fragen

Unser Modul zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld SP_Data

Das Modul Kurzarbeitergeld (KUG) können Sie im Rahmen unserer Personalabrechnungs-Software erhalten.

  • Automatische Ermittlung des Differenzbetrags von Soll-und Ist-Entgelt und des Kurzarbeitergeldes nach Leistungssatz I, II
  • Integrierte Leistungssätze der Bundesagentur für Arbeit
  • Berechnung individueller Aufstockungen / Mehrzahlungen
  • Erstellung der KUG-Abrechnungsliste
  • Erstellung des KUG-Antrages